Mitglieder des RKAB sind die Burschenschaften als Ganzes, die ihrerseits aus einer stimmberechtigten Aktivenschaft (Studenten) und einer stimmberechtigten Altherrenschaft (Absolventen) bestehen. Die Burschenschaften agieren absolut selbständig (Subsidiarität). Der RKAB verpflichtet sich der Verbreitung und Festigung des Ringgedankens in Österreich, wobei sein Hauptzweck im festen Zusammenschluss der Burschenschaften zur Verwirklichung ihrer gemeinsamen Ziele liegt.
Die Organe des RKAB sind der Ringtag (RT) und der Ringrat (RR).
Der Ringtag ist die Versammlung der Ringburschenschaften und als solcher oberstes Organ des RKAB. Der Ringtag findet einmal jährlich an wechselnden Orten statt. Jede Ringburschenschaft stellt für den Ringtag je einen stimmberechtigten Delegierte seiner Aktivenschaft und seiner Altherrenschaft. Die Delegierten der Ringmitglieder haben beratende und beschließende Stimme.
Der Ringrat ist das leitende und ausführende Organ des RKAB. Statutarisch besteht er aus fünf Mitgliedern: